Praxisanleiter*innen

Pflichtfortbildung: Praxisanleiter*innen
(24 Stunden)
gemäß §4 PflAPrV

Seit dem 01. Januar 2020, sind Praxisanleiter*innen nach §4 PflAPrV gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich an einer mindestens 24 Stunden umfassenden Fortbildungsmaßnahme mit berufspädagogischen und berufsfachlichen Inhalten teilzunehmen. Mit Ihrer jährlichen Fortbildung tragen Sie maßgeblich dazu bei, die hohe Qualität der Pflegeausbildung aufrechtzuerhalten und diese zukunftsorientiert mit zu gestalten.

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Informationen zum Kurs:

Zielgruppe

Der Kurs ist an beruflich pflegende Fachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung zum Praxisanleiter*in gerichtet.

Gesamtdauer

24 Stunden
3 Tage à 8 UE

Kursaufbau

Die Pflegeleicht Akademie bietet sogenannte Pflichtfortbildungen für Praxisanleiter*innen an. Alle Terminblöcke sind inhaltlich identisch, sodass die Termine jeweils frei wählbar sind. Die Themen werden von Jahr zu Jahr an die aktuellen pflegerelevanten Themen angepasst.

„Die Termine findet man unter der Rubrik Fortbildungen / Seminare unter dem Suchbegriff: Workshop für Praxisanleiter*Innen“

Gerne bieten wir die Pflichtfortbildung für Praxisanleiter*innen auch in Ihren Räumlichkeiten als Inhouseseminar an – sprechen Sie uns gerne an!

Andere Weiterbildungen